§ 1157 ABGB, § 18 AngG - Die den Arbeitgeber treffende nachvertragliche Fürsorgepflicht geht nicht so weit, dass er dem Absender von an den ehemaligen Arbeitnehmer gerichteten Schriftstücken dessen Privatadresse bekannt geben müsste, wenn die Schriftstücke ausschließlich eine vom Arbeitnehmer während des Dienstverhältnisses ausgeübte Nebentätigkeit als gerichtlich beeideter Sachwalter betreffen.
OLG Wien 29.01.2004, 7 Ra 6/04k