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Kein UV-Schutz für Unfall bei Entsorgung des Privatmülls aus Personalhaus

SozialversicherungARD 5551/19/2004 Heft 5551 v. 7.12.2004

§ 175 ASVG - Für Verrichtungen, die sowohl im privaten als auch im betrieblichen Interesse liegen (gemischte Tätigkeit), besteht Versicherungsschutz, wenn die Verrichtung im Einzelfall dazu bestimmt war, auch betrieblichen Interessen wesentlich zu dienen. Treten hingegen bei der Tätigkeit die betrieblichen gegenüber den privaten Interessen erheblich in den Hintergrund, dann ist der Unfall kein Arbeitsunfall.

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