§ 130 ASchG - Für die Befreiung von der Verantwortlichkeit des Arbeitgebers für die Einhaltung von Arbeitnehmerschutzvorschriften ist die Einrichtung eines wirksamen Kontrollsystems entscheidend. Bloß stichprobenartige Überprüfungen der Baustellen und die Erteilung von Weisungen reichen dabei aber für das geforderte Bestehen eines wirksamen Kontrollsystems zur Hintanhaltung von Verstößen gegen Arbeitnehmerschutzvorschriften nicht aus (vgl VwGH 19.10.2001, 2000/02/0228, ARD 5297/3/2002).