Ausfallsprinzip
Ein Arbeitnehmer hat während seines Urlaubs Anspruch auf das Entgelt, das er verdient hätte, wenn er gearbeitet hätte (Ausfallsprinzip). Der Arbeitnehmer soll im Verhältnis zur tatsächlichen Arbeitsleistung weder benachteiligt noch privilegiert werden (vgl § 6 Abs 3 UrlG).