§ 82 lit f GewO 1859, § 1154b Abs 5 ABGB - Wäre es einem Arbeitnehmer möglich gewesen, von seinem nach der Evakuierung wegen Hochwasser bezogenen Notquartier den Arbeitsplatz - wenn auch über längere Umwege - trotz vorherrschenden Hochwassers zu erreichen, erfüllt die 3-tägige Abwesenheit des Arbeitnehmers von der Arbeit (ohne Verständigung des Arbeitgebers) den Entlassungsgrund des § 82 lit f GewO 1859. OLG Wien 19.08.2004, 10 Ra 71/04s. (Revision unzulässig)