vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Keine Amtshaftung für die legistische Tätigkeit der Verwaltungsbehörden

SozialversicherungARD 5548/8/2004 Heft 5548 v. 26.11.2004

§ 1, § 2 Abs 2 AHG - Amtshaftungsansprüche kommen nur bei rechtswidriger Vollziehung der Gesetze in Betracht, nicht bei gesetzmäßiger Vollziehung eines verfassungswidrigen Gesetzes. Außerhalb des Gemeinschaftsrechts besteht keine Anspruchsgrundlage für die Haftung des Staats aufgrund legislativen Unrechts. Die legistische Tätigkeit von Verwaltungsbehörden, insbesondere der Beschluss von Gesetzesvorlagen durch die Bundesregierung, zählt nicht zur Vollziehung, sondern zur Gesetzgebung; ein Amtshaftungsanspruch für Handlungen oder Unterlassungen im Rahmen der legistischen Tätigkeit ist daher ausgeschlossen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte