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Rechtsweg bei Ermessensentscheidung der AUVA auf Versehrtenrentenabfindung

SozialversicherungARD 5548/7/2004 Heft 5548 v. 26.11.2004

§ 184 ASVG, § 65 ASGG - Ein von der AUVA erlassener Bescheid, mit dem einem Antrag auf Abfindung einer Versehrtenrente nicht stattgegeben wurde, kann beim Sozialgericht angefochten werden: Selbst wenn kein individueller Rechtsanspruch auf Abfindung der Rente vorliegt, besteht doch ein Anspruch des Versicherten auf gesetzmäßige Ermessensübung, der auch verfahrensmäßig nachprüfbar sein muss.

OGH 27.07.2004, 10 ObS 10/04z

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