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Änderung des AMPFG - Initiativantrag

Neue VorschriftenARD 5547/9/2004 Heft 5547 v. 23.11.2004

Nach geltendem Recht besteht die Verpflichtung des Dienstgebers zur Entrichtung eines Malus bei Freisetzung eines über 50-jährigen Dienstnehmers nicht, wenn der Dienstnehmer zum Zeitpunkt der Auflösung des Dienstverhältnisses das frühestmögliche Pensionsanfallsalter erreicht hat.

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