LSt-Protokoll 2004, Homepage des BMF 19. 10. 2004
Das EStG bzw die LStR sehen vor, dass bestimmte Belege, Bestätigungen oder Nachweise zum Lohnkonto zu nehmen sind (Mitarbeiterbeteiligung, Expatriates, Vordienstzeitenbestätigungen usw).
In der Praxis sind solche Unterlagen nie dem Lohnkonto direkt angeschlossen. Sie befinden sich in Personalakten, Spesenabrechnungen oder sind überhaupt nicht systematisiert abgelegt. Am Lohnkonto gibt es üblicherweise nicht einmal Hinweise, dass entsprechende Vorgänge stattgefunden haben.