§ 255 ASVG - Das Vorhandensein von 40 geeigneten Arbeitsplätzen im Verweisungsberuf im zulässigen Tagespendelbereich des Versicherten stellt einen ausreichenden Teilarbeitsmarkt dar. Damit steht einem Pensionswerber ein seinem medizinischen Leistungskalkül entsprechender regionaler Arbeitsmarkt zur Verweisbarkeit offen und es besteht kein Anspruch auf Invaliditätspension.
OGH 10.02.2004, 10 ObS 262/03g