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Verschuldensteilung bei eigener Missachtung einer Schutzvorschrift

ArbeitsrechtARD 5542/9/2004 Heft 5542 v. 3.11.2004

§ 1295, § 1304 ABGB - Nach der Verschuldensteilungsregelung des § 1304 ABGB sind die Beteiligten entsprechend den von ihnen eingebrachten Schadensfaktoren gleich zu behandeln. Der Geschädigte muss sich seinem Verlangen auf Schadenersatz ein ihn belastendes Eigenverhalten entgegenhalten lassen, wenn es - gegen einen Dritten gerichtet - zu seiner Schadenersatzpflicht geführt hätte.

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