§ 2 Abs 1 DHG - Da die Gefährdung, die durch einen über den Pannenstreifen einer Autobahn hinausragenden Lkw für andere Verkehrsteilnehmer geschaffen wird, weitaus größer ist als ein Weiterfahren mit dem Lkw trotz des Aufleuchtens eines Stopp-Befehls am Armaturenbrett, ist dem Lkw-Fahrer keine grobe Fahrlässigkeit anzulasten, wenn er nicht sofort auf dem für seinen Lkw zu schmalen Pannenstreifen angehalten hat, sondern ohne große Beanspruchung des Motors noch bis zum nächsten, 2 km entfernten sicheren Abstellplatz (Rastplatz) weitergefahren ist. OLG Wien 14.05.2004, 8 Ra 63/04z. (Revision unzulässig)