LSt-Protokoll 2004, Homepage des BMF 19. 10. 2004
Ein Arbeitnehmer eines Unternehmens hat ein Gehaltsumwandlungsmodell im Rahmen des § 3 Abs 1 Z 15 lit a EStG abgeschlossen und tritt eine Karenzzeit bzw den Präsenzdienst an. In diesem Fall endet die Überweisung der Beiträge durch den Arbeitgeber. Die Polizze verbleibt nach wie vor beim Arbeitgeber.