LSt-Protokoll 2004, Homepage des BMF 19. 10. 2004
Ein Arbeitgeber gewährt als zukunftssichernde Maßnahme Beiträge zu einer Erlebensversicherung. Die Höhe der Prämie richtet sich nach der jeweiligen Gehaltsstufe (Gruppenmerkmal wird erfüllt). Bei Übertritt in eine höhere Gehaltsstufe erhöht sich daher auch die Prämie (zB von € 150,- auf € 200,- jährlich).