LSt-Protokoll 2004, Homepage des BMF 19. 10. 2004
Für einen Arbeitnehmer wurde ein Gehaltsumwandlungsmodell im Rahmen des § 3 Abs 1 Z 15 lit a EStG abgeschlossen. Bei Beendigung des Dienstverhältnisses wird der Versicherungsvertrag dem Arbeitnehmer ausgehändigt. Er tritt in ein Unternehmen ein, welches ebenfalls seinen Arbeitnehmern eine derartige Zukunftsvorsorge anbietet.