§ 332 Abs 1 ASVG - Ein Regressanspruch des SV-Trägers aufgrund der Legalzession eines Schadenersatzanspruchs gegen einen Familienangehörigen ist ausgeschlossen, wenn der Regress in seiner Wirkung einem Rückgriff auf den anspruchsberechtigten Sozialversicherten gleichkäme, weil dadurch der „Familienunterhalt“ geschmälert würde (Familienhaftungsprivileg).
OGH 30.10.2003, 2 Ob 242/03g