§ 27 Z 1 AngG - Die jahrelange Nichtmeldung einer Nebenbeschäftigung durch den Arbeitnehmer im Geschäftszweig des Arbeitgebers ist als Verstoß gegen die arbeitsvertraglichen Pflichten zu qualifizieren und begründet die Unzumutbarkeit der Weiterbeschäftigung, wenn dem Arbeitnehmer klar sein musste, dass der Arbeitgeber der Konkurrenztätigkeit nicht zustimmen werde (vgl OGH 09.12.1998, 9 ObA 218/98v, ARD 5016/1/99).