§ 27 Z 1 AngG - Hat ein als Pilot, Flugbetriebsleiter und Quality Manager eines Flugunternehmens tätiger Arbeitnehmer das von ihm für Zwecke seines Arbeitgebers entworfene Flughandbuch (Operations Manual) ohne Genehmigung des Arbeitgebers einem Konkurrenzunternehmen zur Verfügung gestellt, was für das Konkurrenzunternehmen eine wesentliche Voraussetzung für die Erlangung einer Betriebsbewilligung war, hat er nicht nur Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse seines Arbeitgebers preisgegeben, sondern auch dessen wesentliche Interessen verletzt. Ein derartiges Flughandbuch beinhaltet detaillierte Angaben über den Betriebsaufbau und die Organisation des Betreibers, weshalb die dem BM für Verkehr, Innovation und Technik vorgelegten Operations Manuals nicht öffentlich zugänglich sind. Durch sein Verhalten hat der Arbeitnehmer den Entlassungsgrund der Vertrauensunwürdigkeit gesetzt.