§ 4 Abs 4 ASVG, § 12 Abs 3 lit a AlVG - Bei Vorliegen eines die Versicherungspflicht nach § 4 Abs 1 Z 1 ASVG iVm § 4 Abs 2 ASVG feststellenden Bescheides hat das AMS diese Hauptfragenentscheidung ohne eigene Ermittlungen bei Beurteilung der Arbeitslosigkeit iSd § 12 Abs 3 lit a AlVG bzw § 12 Abs 6 lit a AlVG zugrunde zu legen. Daraus ist aber nicht der Schluss zu ziehen, dass diese Vorgangsweise auch „analog“ auf freie Dienstverträge anzuwenden sei.