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Pauschale Dienstgeberbeiträge für geringfügig Beschäftigte gemeinschaftsrechtskonform

SozialversicherungARD 5540/15/2004 Heft 5540 v. 22.10.2004

§ 53a ASVG idF BGBl I 2002/1 - Jene Bestimmungen des § 53a ASVG, wonach Dienstgeber für die bei ihnen gegen geringfügige Entlohnung beschäftigten Dienstnehmer Pauschalbeiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pensionsversicherung zu leisten haben, sofern die Summe der an geringfügig Beschäftigte ausbezahlten Entgelte das Eineinhalbfache der Geringfügigkeitsgrenze übersteigt, ist gemeinschaftsrechtskonform.

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