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Angestellteneigenschaft

Experten-ForumDr. F. M. AdamovicARD 5540/12/2004 Heft 5540 v. 22.10.2004

Redaktionelle Anmerkung zu OGH 16.07.2004, 8 ObS 20/03d, ARD 5540/11/2004

Rechtssatz des OGH

Der typische „Berufsfußballer“ verrichtet keine höheren, nicht-kaufmännischen Tätigkeiten und ist daher - ohne besondere Vorkenntnisse oder Schulungen - nicht Angestellter. Im Fall des berechtigten vorzeitigen Austritts (wegen Zahlungsverzug des Arbeitgebers nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens) gebührt ihm daher nur eine Kündigungsentschädigung für die Kündigungsfrist von vierzehn Tagen.

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