§ 3 AVRAG - Kündigungen durch den Betriebsübernehmer, die aus Anlass des Betriebsübergangs ausgesprochen werden, sind unwirksam (vgl OGH 05.06.2002, 9 ObA 97/02h, ARD 5378/4/2003). Dies hat aber keineswegs zur Folge, dass sich der Übernehmer nie mehr auf betriebswirtschaftliche Notwendigkeiten berufen könnte. Schließlich stellt Art 4 Abs 1 Satz 2 RL 2001/23/EG (Betriebsübergangs-RL) klar, dass das in Satz 1 statuierte Kündigungsverbot Kündigungen aus wirtschaftlichen, technischen oder organisatorischen Gründen, die Änderungen im Bereich der Beschäftigung mit sich bringen, nicht entgegensteht. OGH 23.06.2004, 9 ObA 73/04g.