§ 20 Abs 1 Z 2 lit b EStG, Rz 4771 EStR - Die nach allgemeiner Verkehrsauffassung angemessenen (und somit steuerlich relevanten) Anschaffungskosten eines Pkw beinhalten keinen starren Betrag, sondern orientieren sich maßgeblich an der generellen (auch inflationsbedingten) Preisentwicklung.
UFS Salzburg 18.05.2004, RV/0321-S/03