§ 152, § 328, § 877 ABGB - Da der Anspruch auf Entgelt bei einem auf Provisionsbasis basierenden Versicherungsvermittlungsvertrag nur bei Bewirken eines Erfolges besteht, kann sich ein mündiger Minderjähriger ohne Zustimmung des gesetzlichen Vertreters nicht zu einem solchen Vertragsverhältnis wirksam verpflichten. Kam den an den Minderjährigen ausbezahlten Provisionen wirtschaftlich gesehen Unterhaltscharakter zu, kann dieser dem bereicherungsrechtlichen Rückzahlungsanspruch der Versicherungsgesellschaft einen gutgläubigen Verbrauch entgegenhalten.