vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Rückzahlung der Sonderzahlungen nach dem KV-Güterbeförderungsgewerbe

ArbeitsrechtARD 5533/9/2004 Heft 5533 v. 28.9.2004

Art 12 KV-Güterbeförderungsgewerbe - Aus Art 12 Z 3 Kollektivvertrag für das Güterbeförderungsgewerbe (Arbeiter) ergibt sich, dass Arbeitnehmer, die am 1. 6. oder am 1. 12. noch nicht ein Jahr im Betrieb beschäftigt sind oder vor diesen Stichtagen aus dem Betrieb ausscheiden, den ihrer Dienstzeit entsprechenden Teil des Urlaubszuschusses und der Weihnachtsremuneration bei Lösung des Dienstverhältnisses nur dann erhalten, wenn das Dienstverhältnis mindestens 2 Monate ununterbrochen gewährt hat. Dieser Anspruch erlischt dann, wenn der Arbeitnehmer entlassen wird.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte