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Drittschuldnererklärung ohne Hinweis auf DV-Ende

LohnpfändungARD 5532/6/2004 Heft 5532 v. 24.9.2004

§ 301 EO - Zu einer über § 301 Abs 1 Z 1 bis Z 5 EO hinausgehenden Erklärung ist der Drittschuldner nicht verpflichtet. Der Arbeitgeber ist daher auch nicht verpflichtet, den Gläubiger in der Drittschuldnererklärung auf die Beendigung des Dienstverhältnisses hinzuweisen.

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