§ 16 Abs 1 EStG - Wird ein Dienstverhältnis bei einem neuen Arbeitgeber an einem neuen Dienstort begonnen und wird es deshalb, wegen der großen Entfernung vom bisherigen Wohnort, notwendig einen neuen Wohnsitz zu begründen, können die Übersiedlungskosten als Werbungskosten abgezogen werden (vgl hierzu Rz 392 LStR). UFS Wien 14.04.2004, RV/1363-W/03. (UFS 2004, 245)