vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Kein Rückforderungsanspruch für nachgekaufte Studienzeiten bei Gesetzesänderung

SozialversicherungARD 5531/10/2004 Heft 5531 v. 21.9.2004

§ 69 Abs 1, § 227 Abs 4 ASVG - Der Umstand, dass sich der Nachkauf von Schul- und Studienzeiten als Ersatzzeiten in der Pensionsversicherung durch eine zwischenzeitliche Gesetzesänderung, durch die es zu einer Anhebung des Antrittsalters für eine vorzeitige Alterspension kam, für einen Versicherten als nicht mehr leistungserhöhend auswirkt, berechtigt nicht zur Rückforderung der einbezahlten Beiträge.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte