vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Kein Recht des Betriebsarztes zur Anordnung der Versetzung eines Arbeitnehmers

ArbeitsrechtARD 5530/4/2004 Heft 5530 v. 17.9.2004

§ 81 Abs 1 ASchG, § 51 ÄrzteG - Einem Betriebsarzt kommt keine Kompetenz in personalrechtlicher Hinsicht zu, sodass er zwar eine krankheitsbedingte Versetzung des Arbeitnehmers auf einen anderen Arbeitsplatz dem Arbeitgeber vorschlagen, nicht aber anordnen kann. Um den Betriebsarzt für die Verschlechterung des Krankheitsbildes des Arbeitnehmers zur Verantwortung ziehen zu können, müsste der Arbeitnehmer den Beweis für das Vorliegen eines Behandlungsfehlers und dessen Kausalität für den Schadenseintritt führen; ist dem Betriebsarzt keine Verletzung der Dokumentationspflicht iSd § 51 ÄrzteG vorzuwerfen, kommt dem Arbeitnehmer diesbezüglich keine Beweiserleichterung zugute.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte