Wie eine Arbeitsstätte ausgestaltet sein muss, um den arbeitsrechtlichen Schutzvorschriften in Hinblick auf Sicherheit und Gesundheit des Arbeitnehmers zu entsprechen, wird in der Arbeitsstättenverordnung (AStV), BGBl II 1998/368, ARD 4973/1/98, geregelt. Auf EU-Ebene finden sich Erläuterungen zu den Mindestvorschriften in Arbeitsstätten in der Richtlinie 89/654/EWG des Rates vom 30. 11. 1989 [über Mindestvorschriften für Sicherheit und Gesundheitsschutz in Arbeitsstätten].