§ 4 Abs 4 EStG, § 8 Abs 2 KStG - Erwirbt eine GmbH eine teilweise 30 Jahre alte private Bibliothek ihres Gesellschafter-Geschäftsführers zu einem überhöhten Preis, um ein Werk über die Geschichte des österreichischen Verfahrensrechts zu erstellen, ist diese Absicht aber nicht anhand konkreter Unterlagen (Konzepte, Vereinbarung mit einem Verlag, oÄ) nachvollziehbar und wird auch nicht dargetan, welchen Beitrag die entsprechenden Bücher („Wien Archiv“, „Wien Edition“, „Steiermark Edition“, „Meyers Enzyklopädisches Lexikon“ samt Atlas) zu diesem Vorhaben leisten könnten, so kann eine betriebliche Veranlassung des vom Geschäftsführer abgeschlossenen In-sich-Geschäftes nicht als erwiesen angenommen werden.