§ 16 Abs 1 Z 10, § 20 Abs 1 Z 2 lit a EStG - Aufwendungen eines Leiters einer Bankfiliale für die Teilnahme an Seminaren auf dem Gebiete Gruppendynamik, Kinesiologie, Somathosynthese, Psychosomatik und Neurolinguistisches Programmieren (NLP) sowie entsprechende Fachliteratur können nicht als Werbungskosten geltend gemacht werden, weil Fähigkeiten, wie sie in den genannten Seminaren vermittelt werden, etwa auf dem Gebiete der Kommunikation, in einer Vielzahl von Berufen, aber auch für den privaten Lebensbereich von Bedeutung sind. VwGH 29.01.2004, 2000/15/0009. (Beschwerde abgewiesen)