§ 33 lit a ErbStG -DieNichterstattungderSchenkungssteuerbeieinvernehmlicher Vertragsauflösungscheintverfassungswidrigzu sein. Dem VfGH ist nämlich - zumindest vorläufig -nicht einsichtig, welcher Umstand es rechtfertigt,nurdenFalldes (einseitigen oder vereinbarten)Widerrufsunter den möglichen Fällen herauszugreifen, in denen es dazu kommen kann, dass der Geschenkgeber das Geschenk wieder herausgibt bzw herausgeben muss.