§ 3a Abs 2 Z 5 IESG - Ein Arbeitnehmer hat keinen Anspruch auf Insolvenz-Ausfallgeld für das noch offene November-Gehalt, wenn der Arbeitgeber bereits die mit 31. 7. fällige Urlaubsbeihilfe schuldig geblieben ist und der Arbeitnehmer somit bereits vor November seinen berechtigten vorzeitigen Austritt hätte erklären können.
OGH 24.06.2004, 8 ObS 8/04s