§ 5 EFZG - Die Arbeitgeberkündigung in einem Krankenstand führt zu einer Entgeltfortzahlung über das Ende des Dienstverhältnisses hinaus. Ereignet sich aber nach dem Kündigungsausspruch innerhalb des schon zeitlich absehbaren ersten Krankenstandes ein neuerlicher Krankheitsfall, der in keinem unmittelbaren Zusammenhang mit der Ersterkrankung steht, endet die Entgeltfortzahlung mit dem Ende der Ersterkrankung.