§ 36 AlVG, § 6 NHV - In den Erkenntnissen VwGH 14.01.2004, 2002/08/0038, 2002/08/0202, ARD 5485/6/2004, wurde in Bezug auf Frauen, die die Zuerkennung von Notstandshilfe beantragt haben, ausgesprochen, dass die in § 36 AlVG iVm § 6 NHV angeordnete Berücksichtigung des Einkommens eines im gemeinsamen Haushalt mit der arbeitslosen Person lebenden Lebensgefährten bzw Ehemannes bei Beurteilung der Notlage auch unter Bedachtnahme auf den Umstand, dass dadurch wesentlich mehr Frauen als Männer Einbußen in ihren Ansprüchen auf Notstandshilfe erleiden bzw dieser Ansprüche zur Gänze verlustig gehen, nicht dem Diskriminierungsverbot des Art 4 Abs 1 RL 79/7/EWG (Gleichbehandlungsrichtlinie) widerspreche.