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Keine Notlage bei Verwendung von Einkünften zur Abdeckung von Gesellschaftsverlusten

SozialversicherungARD 5526/15/2004 Heft 5526 v. 3.9.2004

§ 33 Abs 3 AlVG, § 5 NHV - Verwendet ein Notstandshilfebezieher die jährlich erzielten Einkünfte aus der Vermietung von Mietwohnungen zur Gänze zur Abdeckung von Verlusten aus einer Gesellschaft, an der er als Kommanditist beteiligt ist, kann nicht vom Vorliegen einer Notlage ausgegangen werden, wenn der tägliche Anrechnungsbetrag aus den erzielten Einkünften den Anspruch auf Notstandshilfe übersteigt.

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