§ 292 ASVG - Seit der Aufhebung der Pauschalanrechnungsvorschrift des § 294 Abs 1 lit b ASVG mit dem Erkenntnis VfGH 27.02.2001, G 104/00, ARD 5217/17/2001, sind bei der Berechnung des Anspruchs eines Pensionsbeziehers auf Ausgleichszulage nur die tatsächlich geleisteten Unterhaltszahlungen gemäß § 292 Abs 3 ASVG zu berücksichtigen.