§ 292 Abs 4 ASVG - Zinserträge aus veranlagtem Schmerzengeld und veranlagter Verunstaltungsentschädigung sind bei der Feststellung des Anspruches auf Ausgleichszulage als Einkünfte des Versicherten zu berücksichtigen.
OGH 16.03.2004, 10 ObS 160/03g
§ 292 Abs 4 ASVG - Zinserträge aus veranlagtem Schmerzengeld und veranlagter Verunstaltungsentschädigung sind bei der Feststellung des Anspruches auf Ausgleichszulage als Einkünfte des Versicherten zu berücksichtigen.
OGH 16.03.2004, 10 ObS 160/03g