§ 15f Abs 1 MSchG, § 8 APSG, Art 141 EG, Art 1 RL 75/117/EWG - Bei der unterschiedlichen Anrechnung von Präsenzdienst und Karenzurlaub nach dem MSchG auf dienstzeitabhängige Ansprüche liegt keine mittelbare Diskriminierung von Frauen gegenüber Männern vor.