§ 20 AngG, § 1158 ABGB - Während eine Befristung des Dienstverhältnisses regelmäßig als für den Arbeitnehmer nachteilig angesehen wird, steht dem im Allgemeinen der Vorteil gegenüber, dass nach dem Gesetz eine Kündigung während dieser Befristung nicht vorgesehen ist. Ist eine Befristung aber sachlich gerechtfertigt und stehen Kündigung und Befristung in einem angemessenen Verhältnis zueinander, bestehen grundsätzlich keine Bedenken gegen eine Kündigungsmöglichkeit.