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Herstellung der EU-Konformität des EnAbgVergG - BGBl

Neue VorschriftenARD 5518/4/2004 Heft 5518 v. 6.8.2004

Durch diese Änderung des Energieabgabenvergütungsgesetzes werden einerseits höhere Selbstbehalte für 2002 und 2003 eingeführt (vgl ARD 5499/2/2004), andererseits werden ab 2004 die Vergütungsgrenze auf 0,5 % des Nettoproduktionswertes angehoben, die vergütungsfähigen Energieträger auf Heizöle und Flüssiggas ausgeweitet und neue Selbstbehalte (Mindeststeuersätze) aufgrund der Energiesteuer-RL eingeführt. BGBl I 2004/92, ausgegeben am 30.07.2004.

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