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Ausnahme von der Wochenendruhe in Gmunden

Neue VorschriftenARD 5518/3/2004 Heft 5518 v. 6.8.2004

Mit Verordnung des Landeshauptmannes wird anlässlich des Töpfermarktes in der Stadtgemeinde Gmunden am Sonntag, dem 29. 8. 2003, die Beschäftigung von Arbeitnehmern bei Präsentation und Verkauf von Keramikwaren sowie der damit im Zusammenhang stehenden Kundenbetreuung in der Zeit von 7 - 20 Uhr zugelassen. LGBl für Oberösterreich 2004/48, 48. Stück, ausgegeben am 30.07.2004.

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