Der EuGH hat mit Urteil EuGH 15.07.2004, C-315/02 , Lenz, ARD 5515/15/2004, ausgesprochen, dass die Verweigerung der einkommensteuerlichen Endbesteuerungswirkungen für ausländische Kapitalerträge mit der gemeinschaftsrechtlichen Kapitalverkehrsfreiheit in Widerspruch steht. Im Folgenden gibt das BMF seine Ansicht zu den Auswirkungen dieses Urteils bekannt.
BMF 30.07.2004, 06 1602/2-IV/6/04