§ 9 Abs 1 EStG - Bereits vor In-Kraft-Treten der durch das Steuerreformgesetz 1993 geschaffenen, die Bildung von Rückstellungen beschränkenden Bestimmung des § 9 Abs 1 EStG war von einem eigenständigen steuerlichen Rückstellungsbegriff auszugehen, der eine wirtschaftliche Veranlassung im Abschlussjahr voraussetzt.
VwGH 26.05.2004, 2000/14/0181