§ 255 Abs 2 ASVG - Kommt dem Versicherten Berufsschutz als angelernter Berufskraftfahrer zu, kann - in Abkehr von der früheren Rechtsprechung - seine Verweisbarkeit auf die Tätigkeiten eines Dienstkraftwagenfahrers oder eines Direktionschauffeurs erst dann beurteilt werden, wenn neben Feststellungen über den Inhalt der Verweisungsberufe auch solche über die Dauer der Anlernzeit vorliegen, die ein ungelernter Arbeiter benötigt, um solche Tätigkeiten verrichten zu können.