Verordnung des BMF betreffend die steuerliche Entlastung von Erträgen aus der internationalen Schachtelbeteiligung. In dieser Verordnung wird bestimmt, wann Umstände vorliegen, die den Verdacht von Steuerhinterziehungen oder Missbräuchen begründen und somit zur Versagung der Steuerbegünstigung von Erträgen aus Auslandsbeteiligungen im Konzern führen. Zur Vermeidung einer Doppelbesteuerung erfolgt jedoch im Verdachtsfall eine Anrechnung der allfälligen, auf den Veräußerungsgewinn entfallenden, ausländischen Körperschaftsteuer.