§ 4 Abs 4 ASVG - Schuldet ein in einem Nachhilfeinstitut beschäftigter Nachhilfelehrer das Bemühen, den Schülern den Lehrstoff verständlich zu machen, schuldet er Dienstleistungen, nicht aber einen Erfolg, und unterliegt als freier Dienstnehmer gemäß § 4 Abs 4 ASVG der Versicherung. VwGH 26.05.2004, 2003/08/0149. (Beschwerde abgewiesen)