vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Betriebseigenschaft mehrerer Arbeitsstätten

ArbeitsrechtARD 5514/9/2004 Heft 5514 v. 23.7.2004

§ 34 Abs 1 ArbVG - Mehrere Arbeitsstätten sind als ein Betrieb anzusehen, wenn der Betriebsinhaber in diesen Arbeitsstätten einen einheitlichen Zweck verfolgt (hier: die Parkgaragenbewirtschaftung in unterschiedlichen, mit den einzelnen Eigentümern bzw Nutzungsberechtigten vereinbarten Formen).

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte