§ 14 Abs 4 MSchG - Einer schwangeren Krankenpflegerin, der aufgrund des Nachtarbeitsverbots während der Schwangerschaft eine Beschäftigung im Turnusdienst nicht mehr möglich ist, steht die Turnusdienstzulage ungeachtet des Umstandes zu, dass sie keine Nachtdienste mehr leisten darf, weil die Zulage nicht nur als pauschale Überstundenabgeltung zu verstehen ist.
OGH 26.02.2004, 8 ObA 124/03y